Ausschlüsse

Es werden keine Kosten für Wartungs- und Reparaturarbeiten am MAN Lkw oder an An-, Ein-, Um- und Aufbauten übernommen, es sei denn, diese sind in der Mobilitätsgarantie ausdrücklich zugesagt. Die Mobilitätsgarantie gilt nicht für Pannen aufgrund von Schäden, die der Hersteller nicht zu vertreten hat.

Schaden durch einen von MAN nicht zu vertretenden Umstand, wie Unfall, Vorsatz, höhere Gewalt, etc.

Dies beinhaltet Schäden/ Folgeschäden

  1. infolge eines Unfalls, d. h. durch eine von außen eintretende Beschädigung
  2. infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit: Grobe Fahrlässigkeit liegt insbesondere, aber nicht abschließend vor, wenn falscher oder ungeeigneter Kraftstoff getankt, der Tank leergefahren oder die Batterie aufgrund eines nicht vom Hersteller zu vertretenden Umstandes entladen wurde, oder bei Verlust oder Abbrechen des Fahrzeugschlüssels
  3. infolge mut- oder böswilliger Handlungen, unsachgemäßer Nutzung
  4. infolge Brand- oder Explosionsschäden, die durch äußere Einflüsse verursacht wurden
  5. infolge höherer Gewalt
  6. infolge Steinschlag
  7. infolge von Kriegsereignissen jeder Art, Bürgerkrieg, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme oder sonstigen hoheitlichen Eingriffen oder durch Kernenergie

Schaden verursacht durch Nicht-Einhaltung von gesetzlichen oder MAN Vorgaben/ Richtlinie & durch vom Hersteller und/ oder Gesetzgeber nicht autorisierte Veränderung am Fahrzeug oder an Ein-/ Aufbauten

Dies beinhaltet Schäden/ Folgeschäden

  1. die durch die Teilnahme an Fahrveranstaltungen mit Renncharakter oder durch die dazugehörigen Übungsfahrten entstehen.
  2. die dadurch entstehen, dass der MAN-Lkw bestimmungswidrig eingesetzt wurde (z. B. höheren als den vom Hersteller festgesetzten zulässigen Achs- oder Anhängelasten ausgesetzt wurde).
  3. die dadurch entstehen, dass die Vorgaben (Maße und Gewichte) für Ihren MAN-Lkw nicht eingehalten wurden.
  4. die infolge der Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Kraftfahrzeuges (Tuning, Nachrüstung, Umbau etc.) oder durch den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen (z. B. Dual-Fuel-Systeme) verursacht wurden, sofern diese Änderungen nicht jeweils vom Hersteller zertifiziert (bspw. aufgrund Nichtbeachtung der Aufbaurichtlinien des Herstellers), zugelassen und / oder autorisiert wurden.
  5. die infolge jeglicher Art von Manipulation an Kilometerzähler oder Fahrtenschreiber und Betriebsstundenzähler entstanden sind.
  6. die durch Nichteinhaltung geänderter oder neuer gesetzlicher Auflagen seit der Erstzulassung entstanden sind.
  7. die durch den Gebrauch von paraffiniertem oder verschmutztem Kraftstoff und / oder AdBlue entstanden sind.

Schaden als Folge einer unsachgemäßer oder nicht durchgeführten Reparatur/ Wartung

Dies beinhaltet Schäden/ Folgeschäden

  1. die aufgrund der Nutzung einer erkennbar reparaturbedürftigen Sache entstanden sind, es sei denn, dass der Schaden mit der Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht im Zusammenhang steht oder dass der Mangel zur Zeit des Schadens mit Zustimmung des MAN-Servicestützpunktes behelfsmäßig repariert wurde.
  2. infolge unsachgemäßer Reparaturleistungen oder Wartungen, sofern diese kausal für den Schaden waren.
  3. oder Kosten, die durch die Beseitigung von auslaufenden Betriebsstoffen entstehen (z. B. Umweltschäden).

Folgeschäden, die auf Schäden an der Bereifung, Auswuchtgewichten, auf einen defekten Anhänger/ Auflieger zurückzuführen sind oder entstandene Aufwendungen durch Schäden am Transportgut

Dies beinhaltet Schäden/ Folgeschäden

  1. die durch Schäden an der Bereifung und den Auswuchtgewichten entstanden sind.
  2. oder Kosten am MAN-Lkw, die durch einen Reifenschaden entstanden sind.
  3. die ursächlich auf einen defekten Anhänger oder Auflieger zurückzuführen sind.
  4. am Transportgut oder entstandene Aufwendungen durch entgangene Frachten.